2. Art. 8 Abs. 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 hält fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Abs. 2 der nämlichen Bestimmung verbietet Diskriminierungen, so auch wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Am 13. Dezember 2002 erliess die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG). Zugleich wurde das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG) um den neuen Art. 33 Abs. 1 lit. hbis erweitert, der auf den 1. Januar 2005 in Kraft trat.