Nachdem die Begründung für die Verluste nicht überzeugt, kann auch nicht beurteilt werden, ob die von den Pflichtigen genannten Massnahmen eine Beseitigung der Verluste erwarten lassen. Diese Massnahmen (Veränderung der Kundenstruktur, Internetauftritt etc.) erweisen sich im Übrigen auch als zu wenig substanziiert. Insbesondere wurde kein Businessplan mit konkreten Zahlen eingereicht. Soweit sich die Massnahmen auf das Marketing erstrecken (Internetauftritt, Firmenprospekt, Weinforum an der Expovina, Zusammenarbeit mit namhaften Hotels in Norditalien), kann daraus keine grundsätzlich Neuausrichtung und Eliminierung von Verlustquellen abgeleitet werden.