d) Die Ausführungen der Pflichtigen enthalten keine überzeugenden Erklärungen für die langjährigen Verluste der Unternehmung. Einzelereignisse wie eine schlechte Ernte oder eine Rezession betreffen in der Regel nur ein einziges Jahr oder wenige Jahre und verursachen Gewinneinbrüche oder vorübergehende Verluste, jedoch keine längeren Verlustphasen. Die in den angefochtenen Einspracheentscheiden genannten Kennzahlen belegen indessen eine lang andauernde Verlustphase 2002 bis 2009 ohne erhebliche Schwankungen. Die Verluste des selbst bewirtschafteten Weinguts dauerten mindestens von 2007 bis 2009, wofür eine einzige Missernte kaum verantwortlich sein kann.