In den Eingaben vom 17. September 2010, 20. Oktober 2010, 18. Februar 2011 und 9. März 2011 sowie in den Einsprachen vom 6. Juni 2011 und den Be- schwerde- und Rekursschriften vom 9. Dezember 2011 machten die Pflichtigen geltend, dass es sich um einen Betrieb mit einer ordentlichen Buchhaltung, mehreren Angestellten und einem erheblichen Umsatz handle. Die Verluste der vergangenen Jahre seien auf widrige Umstände (Erntepech beim selbst bewirtschafteten Weingut, Rezession im Handelsbereich) zurückzuführen. Die eingeleitete Neuorientierung mit einer Abkehr vom Grosshandel und einer Hinwendung zum Konsumenten habe Kosten verursacht.