c) Nachdem die geltend gemachten Verluste 2008 und 2009 bereits an der Buchprüfung den wesentlichen Diskussionspunkt gebildet hatten, nahm der Revisor in der Beweisauflage vom 27. Januar 2011 Bezug auf diese Verluste und ersuchte die Pflichtigen um eine Aussage und um einen Nachweis hinsichtlich der folgenden Punkte: