Schon der Jahresabschluss 2010 habe verbessert werden können. Für das laufende Jahr sei eine Aussage noch verfrüht. In den Jahren ab 2008 hätten sich Gewinne ergeben, wenn keine Löhne an die Ehefrau und an den Sohn bezahlt worden wären. Betrachte man den Weinhandel als Liebhaberei, so gelte der Lohn an die Ehefrau als steuerfreier familieninterner Transfer. Der Lohn an den Sohn qualifiziere sich als steuerfreie Schenkung. 2 DB.2011.283 + 284 2 ST.2011.369 + 370 -8-