Am 9. Mai 2011 erliess die Steuerkommissärin die Veranlagungsverfügungen für die direkte Bundessteuer mit einem steuerbaren Einkommen 2008 von Fr. 199'100.- und 2009 von Fr. 145'400.-. Am gleichen Tag ergingen die Einschätzungsentscheide für die Staats- und Gemeindesteuern, in welchen die Steuerkommissärin das steuerbare Einkommen 2008 auf Fr. 203'200.- und 2009 auf Fr. 146'400.- sowie das steuerbare Vermögen 2008 auf Fr. 7'060'000.- (satzbestimmend Fr. 7'350'000.-) und 2009 auf Fr. 6'998'000.- (satzbestimmend Fr. 7'289'000.-) festsetzte. In den Entscheiden stellte die Steuerkommissärin mit Bezug auf die erwähnten strittigen Punkte auf den Revisionsbericht des Revisors ab.