Den in der Folge ausgearbeiteten Einschätzungsvorschlag für die Steuerperioden 2008 und 2009 beantwortete der Vertreter am 20. Oktober 2010. Mit Beweisauflage vom 27. Januar 2011 ersuchte der Revisor die Pflichtigen um verschiedene Beweisleistungen, unter anderem im Zusammenhang mit der deklarierten selbstständigen Erwerbstätigkeit. Der Vertreter nahm mit Schreiben vom 18. Februar 2011 zur Sache Stellung und reichte verschiedene Unterlagen ein. Da der Revisor die Erfüllung der Beweisauflage als ungenügend erachtete, erliess er am 3. März 2011 eine Mahnung, zu welcher sich der Vertreter am 9. März 2011 äusserte.