Weitere Indizien, welche ein anderes Ergebnis erheischten, sind nicht bekannt. Auch gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Pflichtige im vermeintlichen Ansässigkeitsstaat England ordnungsgemäss ihre (Vermögensertrags-)Steuern zum Satz des Gesamteinkommens entrichtete. Die Pflichtige wohnte damit steuerlich betrachtet im Jahr 2009 in Zürich und ging hier ihrer regelmässigen Arbeit nach.