Die weiteren Flüge betreffen Wochentage bzw. die Weihnachtsferien. Die Aussage, die Pflichtige hätte 17 Wochenenden im Elternhaus an der … Road, E, verbracht, entpuppt sich damit als nicht erstellt. Umgekehrt ist daraus zu folgern, dass sie sich während der übrigen rund 46 arbeitsfreien Wochenenden in der Schweiz oder in anderen Ländern (jedenfalls nicht in ihrem Zimmer in E) aufgehalten hat. Daneben ist sie zwar einige Male unter der Woche nach England gereist, wobei wiederum unklar bleibt, ob und für wie lange sie sich jeweils an ihren vermeintlichen Wohnsitz begab.