Auch bei Reise Nr. 8 bleiben die Dauer des Aufenthalts und die Art der Rückreise ebenfalls unklar. Fest steht, dass die Pflichtige am Donnerstag, 4. Juni 2009, von Antwerpen nach F flog. Reise Nr. 9 (Reisedatum Montag, 20. Juli 2009, Flug Antwerpen - F) korrespondiert möglicherweise mit Reise Nr. 10 (Reisedatum Freitag, 24. Juli 2009; Flug F - Zürich). Weitere Anhaltspunkte gibt es für diesen Aufenthalt an fünf Wochentagen nicht. Jedenfalls hat die Pflichtige nicht ein Wochenende, sondern Arbeits- oder Ferientage in England verbracht. Reise Nr. 11 fehlt in der Aufstellung der Pflichtigen.