Weiter handelt es sich bei der Reise Nr. 4 mit grösster Wahrscheinlichkeit um eine reine Geschäftsreise, die unter der Woche unternommen wurde. Aus der Kredit- karten-Abrechnung ergibt sich ein Hinflug Brüssel-F am 17. März 2009 (Dienstag) und ein Rückflug F - Zürich am 19. März 2009 (Donnerstag). An letzterem Datum wurde auch eine Rechnung des "… Hotel" in … beglichen, was darauf hindeutet, dass die Pflichtige zwei Nächte im Hotel verbrachte und nicht wie behauptet – an einem Wochenende – in E übernachtete. Reise Nr. 5 fehlt in der Aufstellung der Pflichtigen.