Die Pflichtige bezahlte die zweite Reise gemäss eingereichten Bankauszügen am 14. und 21. April 2009. Es ist nur das Zahlungsdatum verzeichnet. Reisedaten bzw. -destinationen bleiben im Dunkeln. An welchem Wochenende sie tatsächlich gereist ist, lässt sich nicht einwandfrei feststellen. Bei der dritten Reise sind einzig zwei Zahlungen vom 24. September 2009 an die Austrian Airlines in Wien nachgewiesen. Reisedaten bzw. -destinationen bleiben im Dunkeln.