geflogen ist. Im Dunkeln bleiben auch Abflug- und Zielflughafen. Immerhin darf aufgrund der Buchung bei der englischen Fluggesellschaft Easyjet angenommen werden, dass zumindest ein Zwischenhalt in England eingelegt wurde. Vermutungsweise handelt es sich um das Wochenende vom 24. bis 25. Januar 2009, für Freitag, 23. Januar 2009 ist nämlich eine Zahlung "… Hotel" in … (England) aktenkundig neben einem Einkauf in einem Duty-Free-Geschäft in F. Dass die Pflichtige sich fürs Wochenende zu ihrer Familie in das rund zwei Autostunden entfernte E begab, bleibt offen, ist indes nicht auszuschliessen.