bb) Die Pflichtige behauptet, dass sie sich im Jahr 2009 insgesamt 17 Mal am Wochenende an ihre vermeintliche (Heim-)Adresse nach E begab. Ein genauerer Blick in die Akten ergibt folgendes, stark abweichendes Bild: aaa) Für die erste behauptete Wochenend-Reise fehlen die Reisedaten. Nachgewiesen sind die Kosten für die Buchung von vier Flügen bei flybe.com, Easyjet, KLM und Swiss am 11. bzw. 12. Januar 2009. Den eingereichten Bankauszügen bzw. den Kreditkartenabrechnungen ist nicht zu entnehmen, an welchen Daten die Pflichtige