Tatsache ist beim In- wie beim Ausländer, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen und der Beziehungen dort liegt, wo er bzw. sie die Wochenenden verbringt. Beruflich notwendig ist bei beiden am Arbeitsort lediglich das Dach über dem Kopf. Eine unterschiedliche Behandlung solcher identischer Sachverhalte lässt sich sachlich nicht begründen. Es ist nicht einzusehen, aus welchem Grund der aus dem Ausland anreisende Arbeitnehmer hier (aus steuerlicher Sicht) Anspruch auf eine luxuriösere bzw. grössere Unterkunft haben sollte als der Inländer.