Es ist abzuwägen, welche dieser Beziehungen der Vorrang zukommt (vgl. Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, § 3 N 29 ff. StG). Erfüllt der Steuerpflichtige die strengen Kriterien eines Wochenaufenthalters nicht, sind Reise- und Aufenthaltskosten – mangels genügendem Konnex zur beruflichen Tätigkeit – nicht abzugsfähig. 1 DB.2011.282 1 ST.2011.368 -8-