1. a) Weil die Pflichtige zumindest in einem der Vertragsstaaten (Grossbritannien oder der Schweiz) ansässig ist, kommt das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 8. Dezember 1977 zur Anwendung (DBA-GB; Art. 1). Nach Art. 15 Abs. 1 dieses Abkommens können die Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit von dem Staat besteuert werden, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird.