C. Mit Beschwerde und Rekurs vom 10./12. Dezember 2011 liess die Pflichtige beantragen, es sei ihr wegen ihres Status als "Expatriate" ein Abzug von insgesamt Fr. 22'250.50 (bestehend aus Wohnkosten in England, Reisekosten zwischen England und der Schweiz sowie Leasinggebühren für ein in England geleastes Fahrzeug) zu gewähren. Eventualiter seien ihr als internationale Wochenaufenthalterin Kosten von Fr. 17'047.35 anzurechnen (Reisekosten zwischen der Schweiz und England sowie Mietkosten in der Schweiz).