Fr. 18'000.- zum Abzug zuzulassen. Eventualiter sei die Pflichtige als internationale Wochenaufenthalterin mit Wohnsitz in E, England einzustufen, wofür ihr zusätzlich zum Betrag von Fr. 18'000.- Abzüge in Höhe von Fr. 4'250.50 zustünden. Sie belegte ihre Anträge mit verschiedenen Kreditkarten- und Bankauszügen, welche Flüge von und nach England sowie weitere in England getätigte Zahlungen (u.a. Leasingraten für ein dort auf sie eingelöstes Fahrzeug) enthielten. Die Einsprache betreffend Staats- und Gemeindesteuern wurde von der Steuerkommissärin auch als Einsprache gegen die Bundessteuerveranlagung entgegengenommen.