B. Mit Einsprache vom 25. Juni bzw. 19. Juli 2011 und Stellungnahme vom 19. September 2011 erklärte sich die Pflichtige mit der Festsetzung der Netto-Einkünfte einverstanden. Sie beantragte indes u.a., es sei im Gegenzug – wegen ihres Status als "Expatriate" – unter dem Titel "besondere Berufskosten für Expatriates" der Betrag von 1 DB.2011.282 1 ST.2011.368 -3-