Daneben korrigierte sie im Lohnausweis den unrichtig wiedergegebenen Betrag der Netto-Lohneinkünfte geringfügig nach oben. Die von der Pflichtigen deklarierten weiteren Berufsauslagen (u.a. Abonnementskosten für die Stadt Zürich) beliess sie unverändert bei Fr. 5'193.-. Die Einschätzung erfolgte mit Entscheid vom 24. Mai 2011 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 178'200.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 30'000.-. Der entsprechende Veranlagungsentscheid betreffend die direkte Bundessteuer erging am 4. November 2011.