Gemäss dem mit der Steuererklärung 2009 eingereichten Lohnausweis erhielt die Pflichtige im Jahr 2009 neben ihren Netto-Lohneinkünften unter dem Titel "Pauschalspesen Expatriates" eine zusätzliche Zahlung von Fr. 18'000.-. Weil die Steuerkommissärin nach durchgeführter Untersuchung im Einschätzungsverfahren zum Schluss kam, dass die Pflichtige die Voraussetzungen für die Gewährung besonderer Berufskosten für "Expatriates" nicht erfülle, schlug sie die Pauschalspesen in Abweichung von der Steuererklärung zum Nettoeinkommen dazu. Daneben korrigierte sie im Lohnausweis den unrichtig wiedergegebenen Betrag der Netto-Lohneinkünfte geringfügig nach oben.