Die von der Pflichtigen [C AG] vertretene Art der Berechnung führt nämlich dazu, dass ein solcher, erst später eintretender Versicherter keine Einkäufe für fehlende Beitragsjahre leisten muss, da diese "automatisch" durch die Arbeitgeberin übernommen werden, und zwar durch die "ordentlichen" Beiträge. Dies kann zu extremer Ungleichbehandlung nicht nur zwischen jüngeren und älteren Kadermitgliedern, sondern auch von gleichaltrigen Kadermitgliedern mit gleichem Eintrittsjahr führen, je nach dem Stand der bis zu diesem Zeitpunkt aufgebauten Vorsorge.