B. Hiergegen liessen die Pflichtigen am 16./24. Mai bzw. 7. November 2011 je Einsprache erheben und beantragen, auf die Aufrechnungen zu verzichten. Das kantonale Steueramt wies diese am 8./17. November 2011 im Wesentlichen ab, korrigierte dabei aber die aufgerechneten Beträge, ferner bezog es neu zusätzlich auch die Risikobeiträge für die Kaderversicherung ein, woraus sich folgende Aufrechnungen ergaben: