Mit Einschätzungsentscheiden für die Steuerperioden 2002 - 2005 vom 19. April 2011 nahm der Steuerkommissär Bezug auf die Aufrechnungen bei der C AG und rechnete den Pflichtigen beim Einkommen die Beiträge an die erwähnte Kaderversicherung als geldwerte Leistungen auf. Weiter verweigerte er den Abzug der Arbeitnehmerbeiträge, rechnete Zinsen auf dem bei der Pensionskasse angehäuften Kapital hinzu und verteilte dieses Kapital (geschätzt) auf die Steuerperioden. Am 10. Oktober 2011 erging die Einschätzung für die Staats- und Gemeindesteuern 2006 bzw. direkte