a) Im Einspracheentscheid betreffend die Staats- und Gemeindesteuern 2009 erwog das kantonale Steueramt, dass die Pflichtigen Schulden aus Kontokorrent (seit 31. Dezember 1997), aus Pfandausfall (vom 29. August 1997 und 2. Februar 1999) sowie aus Verlustschein (vom 18. Januar 2001) von insgesamt Fr. 7'523'289.- geltend machten. Nach den Akten gehörten sämtliche Vermögenswerte der Ehefrau, während für die genannten Schulden ausschliesslich der Ehemann hafte. Aus diesem Grund hätten die Gläubiger trotz steuerbarer Vermögenswerte von rund 5,8 Mio. Franken keine weiteren Betreibungshandlungen vorgenommen.