1752, 3318, 3319 und 4276 eingetragenen unbeschränkten Dienstbarkeit Nr. 1963F079 'Fuss- und Fahrwegrecht' durch die Eigentümer der Parz.Nrn. 1752 und 4276, infolge Klageerhebung derselben vom 26.2.2007". Aus dem Urteil des Bezirksgerichts F vom 12. Mai 2009 gehe hervor, dass die Klage der Nachbarn zu drei Vierteln abgewiesen worden sei, d.h. das Fussund Fahrwegrecht auf der Zufahrtstrasse G insbesondere entlang den Grundstücken Nrn. 1752 und 4276 nach wie vor bestehe und die beantragte Löschung der Dienstbarkeit im Wendebereich vom Gericht abgewiesen worden sei.