RB 1964 Nr. 55 = ZBl 1965, 307 = ZR 65 Nr. 10 = StR 20, 270). Im Entscheid 3 ST.2005.230 + 3 DB.2005.115 vom 3. November 2005 hat die Steuerrekurskommission III Gerichts- und Anwaltskosten eines Grundeigentümers als Liegenschaftsunterhalt anerkannt, die ihm anlässlich eines erfolglosen Rechtsmittelverfahrens gegen eine Überbauung des Nachbargrundstücks erwachsen waren. Allerdings merkte die Rekurskommission an, dass die Abzugsfähigkeit solcher Aufwendungen dann zu versagen sei, wenn sich ein Rechtsmittel als offensichtlich unbegründet herausstelle.