2. Der Einspracheentscheid der Veranlagungsbehörde für Direkte Bundessteuer 2009 sei bezüglich steuerbares und satzbestimmendes Einkommen von Fr. 37'600.- bzw. Fr. 37'600.- aufzuheben und es sei das steuerbare Gesamteinkommen neu mit Fr. 8'300.- festzusetzen. …" In seiner Beschwerde-/Rekursantwort vom 13. Dezember 2011 schloss das kantonale Steueramt auf Abweisung der Rechtsmittel. Auf die Erwägungen der Einspracheentscheide und die Parteivorbringen wird, soweit wesentlich, in den nachfolgenden Urteilsgründen zurückgekommen.