"1. Der Einspracheentscheid des Kantonalen Steueramtes Zürich für Staats- und Gemeindesteuern 2009 sei bezüglich steuerbares und satzbestimmendes Einkommen von Fr. 34'500.- bzw. Fr. 37'800.- sowie bezüglich steuerbares und satzbestimmendes Vermögen von Fr. 2'864'000.- bzw. Fr. 5'373'000.- aufzuheben und es sei das steuerbare Gesamteinkommen neu mit Fr. 8'500.- und das steuerbare Gesamtvermögen wie bisher mit Fr. 0.- festzusetzen.