1 DB.2011.268 1 ST.2011.352 - 14 - sich auch in der MWST-Info 04, Ziff. 3.9, welche die Vereinnahmung von Verwaltungsratshonoraren über eine Gesellschaft ausdrücklich vorsehe. Vorliegend geht es um die Veranlagung bzw. Einschätzung der Pflichtigen qua unbeschränkter hiesiger Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang muss die Steuerbehörde auf eine ausserkantonal bereits erfolgte Besteuerung einer Gesellschaft des Pflichtigen keine Rücksicht nehmen.