2006 noch in der Stellung eines Vizepräsidenten (vgl. seine Rede zur Generalversammlung 2005, Beilage 4 zur R-act. 3/3 sowie Auszug aus dem Handelsregister). Wenn die E AG der F Holding AG für die Tätigkeit des Pflichtigen als Verwaltungsrat im 1. Quartal 2006 Rechnung über Fr. 33'625.- stellte, lässt dies darauf schliessen, dass das Jahreshonorar in etwa im bestätigten Bereich gelegen hat; für die Annahme einer Zusatzhonorierung für Beratungsleistungen im Jahr 2006 bleibt damit kein Raum.