Von daher braucht der zum Beweis der Richtigkeit des geschilderten Sachverhalts angebotene Zeuge (I als ehemaliger CEO der F-Gruppe) nicht angehört zu werden. Die geschilderten Vorkommnisse rund um die Sanierung der F-Gruppe ändern indes nichts daran, dass der Pflichtige dort ein Verwaltungsratsmandat ausübte; er - und nicht die E AG - hatte offenbar einen guten Namen im Zusammenhang mit erfolgreichen Gesellschaftssanierungen und wurde deswegen – von wem auch immer – nach eigenen Angaben "ad personam" in den Verwaltungsrat der in Schwierigkeiten geratenen Gesellschaften berufen.