Eine Spezialität der E AG bzw. des Pflichtigen sei es, die sich stellenden Aufgaben umfassend zu analysieren, Lösungen zu erarbeiten und ausgerüstet mit dem vollen Vertrauen der Aktionäre und der Banken verzugslos persönlich umzusetzen. Dabei habe sich gezeigt, dass sich diese Dienstleistungen in der notwendigen Qualität und im meistens herrschenden Zeitdruck nur erbringen liessen, wenn der mit diesen Aufgaben betraute Berater auch mit den notwendigen Kompeten- 1 DB.2011.268 1 ST.2011.352 -9-