Mit dem Pflichtigen als Geschäftsführer habe die E AG über eine Persönlichkeit verfügt, welche vor seiner Beraterfunktion auch Führungspositionen bei diversen Unternehmungen innegehabt und in diesem Zusammenhang zahlreiche Erfahrungen in Turnaround- und Sanierungssituationen gemacht habe. Eine Spezialität der E AG bzw. des Pflichtigen sei es, die sich stellenden Aufgaben umfassend zu analysieren, Lösungen zu erarbeiten und ausgerüstet mit dem vollen Vertrauen der Aktionäre und der Banken verzugslos persönlich umzusetzen.