steuern das steuerbare/satzbestimmende Einkommen auf Fr. 300'300.- / 307'900.- zu reduzieren. Im Übrigen wurde die Zusprechung einer Parteientschädigung verlangt. Das kantonale Steueramt schloss mit Beschwerde- und Rekursantwort vom 21. Dezember 2011 auf Abweisung der Rechtsmittel. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liess sich nicht vernehmen. Die Kammer zieht in Erwägung: