C. Hiergegen liessen die Pflichtigen am 2. Dezember 2011 Beschwerde und Rekurs erheben mit dem Antrag, die Aufrechnung von Verwaltungsratshonoraren im Umfang von Fr. 1'247'265.-, welche die E AG durch die Tätigkeit des Pflichtigen vereinnahmt habe, sei zu korrigieren bzw. sei in Bezug auf die direkte Bundessteuer das steuerbare Einkommen auf Fr. 303'200.- und in Bezug auf die Staats- und Gemeinde- 1 DB.2011.268 1 ST.2011.352 -6-