Mit Auflage im Einspracheverfahren vom 16. August 2011 forderte die Steuerbehörde betreffend die Verwaltungsratsentschädigungen sämtliche Berater- und Arbeitsverträge sowie alle weiteren Verträge im Zusammenhang mit der Verwaltungsratstätigkeit ein. Die Pflichtigen liessen mit Eingabe vom 16. September 2011 antworten, dass für die Beratungstätigkeiten keine Verträge der E AG mit den jeweiligen Auftraggebern existierten. Exemplarisch werde stattdessen eine vom Pflichtigen erstellte Dokumentation betreffend seine Tätigkeit für die F-Gruppe eingereicht. Daraus sei ersichtlich, dass die Tätigkeit weit über diejenige eines ordentlichen Verwaltungsrats hinausgegangen sei.