Auf diese Besprechung Bezug nehmend liessen die Pflichtigen am 28. Februar 2011 eine schriftliche Stellungnahme nachreichen und dabei unter Hinweis auf frühere Steuerperioden insbesondere den Grundsatz von Treu und Glauben anrufen. Nachdem sie alsdann am 16. März 2011 zur vollständigen Erfüllung der Auflage gemahnt worden waren, liessen sie mit Email vom 24. März 2011 die Erfolgsrechnung der E AG vorlegen. In der Letzteren wurde ein Dienstleistungsertrag der E AG von Fr. 1'247'265.27 ausgewiesen.