Dem mit der Auflageantwort gestellten Gesuch um Durchführung einer mündlichen Besprechung wurde am 17. Januar 2011 entsprochen. Dabei gab der Pflichtige u.a. zu Protokoll, dass die E AG ihre Einnahmen vorab in den Sparten Beratung und Verwaltungsratsmandate erzielt habe. Der Einfachheit halber seien dabei die Entschädigungen für die Beratermandate jeweils den Verwaltungsratsentschädigungen hinzugerechnet worden. Die Deklaration der Verwaltungsratsmandate als Einnahmen der E AG sei von den AHV- und MWST-Stellen kontrolliert und akzeptiert worden und auch das kantonale Steueramt habe hiervon seit der Steuerperiode 1999 Kenntnis.