Im Veranlagungs- und Einschätzungsverfahren für die Steuerperiode 2006 untersuchte der Steuerkommissär u.a. den Hintergrund der vom Pflichtigen bzw. dessen E AG ausgeübten Geschäftstätigkeiten und verlangte mit Auflage vom 14. Oktober 2010 insbesondere die vom kantonalen Steueramt St. Gallen erstellte Bewertung der D AG inkl. Geschäftsrechnung, den Arbeitsvertrag des Pflichtigen mit der E AG, Angaben und Unterlagen betreffend die allfällige geschäftliche Nutzung der Privatwohnung der Pflichtigen, den Nachweis der dauernden und festen Geschäftseinrichtung im Kanton Zug, die Kundenrechnungen sowie die Vorlage sämtlicher VR-Mandatsverträge.