Unterhaltsbeiträge sind regelmässig oder unregelmässig wiederkehrende Unterstützungen und Unterhaltsleistungen zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs, die dem Empfänger keinen Vermögenszuwachs verschaffen. Keine Unterhaltsbeiträge sind Leistungen der Ehegatten zur Erfüllung güterrechtlicher Forderungen. Tilgt der leistende Ehegatte daher durch wiederkehrende Zahlungen ratenweise eine güterrechtliche Forderung, sind diese Zahlungen trotz ihrer Periodizität nicht Unterhaltsbeiträge im Sinn von Art. 23 lit. f DBG und unterliegen auch sonst nicht der Einkommenssteuer (Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Art. 23 N 59 und 61 mit Hinweisen).