Mit der Scheidungskonvention verpflichtete er sich, diese Rente mit Wirkung ab 1. Mai 2002 zur Hälfte mit der Pflichtigen zu teilen und ihr jeweils unverzüglich nach Eingang der monatlichen Rentenzahlung die ihr zustehende Rentenhälfte zu überweisen. Dementsprechend hat er ihr im Jahr 2009 monatlich Fr. 3'186.- zukommen lassen (Gutschriftsanzeigen der D für das Konto der Pflichtigen).