A. Die 1946 geborene A (nachfolgend die Pflichtige) ist geschieden und deklarierte in der Steuererklärung 2009 einen Betrag von Fr. 38'232.- als Rente ihres früheren Ehemanns, steuerbar zu 80% bzw. Fr. 30'585.-. Unter Einbezug der übrigen Einkünfte und der Abzüge gab sie ein steuerbares Einkommen von Fr. 87'000.- (direkte Bundessteuer) bzw. Fr. 86'300.- (Staats- und Gemeindesteuern) an. Das steuerbare Vermögen lautete auf Fr. 19'000.-.