chung der Steuererklärung für die Staats- und Gemeindesteuern (VGr, 25. Juni 2008, SB.2008.00021, www.vgrzh.ch, auch zum Folgenden). Denn bei Nichtbefolgung der Aufforderung zur Einreichung der Steuerklärung muss der Steuerpflichtige immer und relativ bald darauf mit einer behördlichen Mahnung rechnen (Weisung der Finanzdirektion über das Steuererklärungsverfahren im Kalenderjahr 2010 vom 17. September 2 DB.2011.254 2 ST.2011.334 -7-