A. A (nachfolgend der Pflichtige) wurde am 28. Juli 2011 vom kantonalen Steueramt für die Staats- und Gemeindesteuern, Steuerperiode 2009, mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 102‘400.- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 104‘000.- (zum Satz von Fr. 105‘000.-) eingeschätzt. In der gleichzeitig eröffneten Veranlagungsverfügung betreffend die direkte Bundessteuer 2009 setzte das kantonale Steueramt das steuerbare Einkommen auf Fr. 106‘000.- (zum Satz von Fr. 104‘600.- ) fest.