3. Nach dem Gesagten sind sowohl Beschwerde als auch Rekurs vollumfänglich abzuweisen. Die Kosten sind dem unterliegenden Pflichtigen aufzuerlegen (Art. 144 Abs. 1 DBG; § 151 Abs. 1 StG). Demgemäss erkennt der Einzelrichter: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Rekurs wird abgewiesen. […] 1 DB.2011.24 1 ST.2011.36