Diese bundesrechtliche Regelung ist sinnvoll und beruht auf einer zulässigen Gesetzesdelegation an die Exekutive (Bundesrat). Sie führt dazu, dass eine einzige, fachkompetente Verwaltungsstelle die entsprechenden Verträge für die ganze Schweiz prüft und genehmigt, und es so in der Praxis der kantonalen bzw. kommunalen Steuerämter nicht zu einer unterschiedlichen Beurteilung ein- und desselben Vertragsmodells kommt. Nicht nur mit Blick auf das Rechtsgleichheitsgebot ist die Prüfung durch eine zentrale Instanz sachgerecht, denn es lässt sich damit auch erheblicher Verwaltungsaufwand vermeiden.