C. Am 13./15. Februar 2011 legte der Pflichtige Beschwerde und Rekurs ein mit dem Antrag, es sei auf die Aufrechnung seines Beitrags an die ausländische Rentenversicherung von Fr. 1'481.- zu verzichten. Das kantonale Steueramt schloss in der Beschwerde-/Rekursantwort vom 25. Februar 2011 auf Abweisung der Rechtsmittel. Die in der Folge unternommenen Einigungsversuche endeten ohne Ergebnis.